Personalisierte Handball Werbegeschenke >> USB Sticks

Die Suche nach einem passenden Geschenk kann schon äußerst beschwerlich sein. Dies gilt sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Sucht man beispielsweise nach einem Geschenk für einen Kunden oder einen Geschäftspartner, wird man mit einer Fülle an Angeboten konfrontiert. Doch die meisten Werbegeschenke sind nicht sonderlich originell. Verschenkt man beispielsweise Kugelschreiber oder Feuerzeuge, so zeugt dies nicht gerade von Einfallsreichtum. Und überhaupt: Wer kann schon mit solch einem Präsent wirklich etwas anfangen? Kugelschreiber haben die meisten Menschen zu genüge. Und das Feuerzeug wird lediglich die Raucher erfreuen können. Benötigt wird also ein Präsent, das sich von der Masse abhebt und wirklich für Freude sorgt. Bestens geeignet sind in dieser Hinsicht personalisierte Werbegeschenke.

Ein personalisiertes Geschenk verfügt über eine Gravur, sodass es einen persönlichen Bezug zu dem Beschenkten aufweisen kann. Wie wäre es beispielsweise mit einer gravierten Flasche Wein? Per Läsergravur bzw. Fräsergravur lässt sich die Glasflasche mit einem persönlichen Spruch aufwerten. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Manche Kunden bevorzugen einen lustigen Spruch, der für allgemeine Heiterkeit sorgt. Andere wünschen sich hingegen ein tiefsinniges Gedicht, hinter dem eine kleine Botschaft steckt. Letztendlich lässt sich keine Empfehlung aussprechen. Vielmehr sollte es von dem Beschenkten abhängig gemacht werden, ob ein lustiger oder ein tiefsinniger Spruch besser geeignet ist.
Wer ein wenig mehr Geld in das Geschenk investieren kann, sollte die Aufmerksamkeit auf die Schmuckartikel lenken. Mit einer Diamantgravur lässt sich auch der Schmuck personalisieren. Geschenkmöglichkeiten gibt es also mehr als genug.

Ein wenig problematisch gestaltet sich jedoch die Situation mit der steuerlichen Handhabung. Die meisten Unternehmer denken nämlich, der Kauf von Werbeartikel stellt grundsätzlich eine Betriebsausgabe dar. Dies entspricht jedoch nur bedingt der Wahrheit. Zwar sind Werbeartikel eine Betriebsausgabe und somit steuerlich absetzbar, doch nicht alle Firmengeschenke werden vom Finanzamt als Werbeartikel anerkannt. Nur wenn das Präsent mit dem Firmenlogo versehen worden ist, darf die Ausgabe in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Anderenfalls darf lediglich 35 Euro steuermindernd verrechnet werden. Für Kleinunternehmer handelt es sich bei den 35 Euro um den Bruttobetrag, bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern hingegen um den Nettobetrag. Und keinesfalls darf diese Grenze überschritten werden. Sollte die Summe auch nur einen Cent höher liegen, so darf der Unternehmer nicht einmal mehr die 35 Euro steuermindernd verrechnen. Diese Regelung ist zwar kurios, leider aber typisch für das deutsche Steuerrecht.

Daher merken wir uns folgendes: Möchten wir die Kosten steuerlich absetzen können, müssen die Geschenke mit dem Firmenlogo versehen sein. Anderenfalls darf die Ausgabe maximal 35 Euro betragen.


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